Verlage wollen persönliche Daten
Zum Start der Frankfurter Buchmesse haben die deutschen Verlage laut einem Bericht von Heise ihre Hände nach den persönlichen Daten von Internetnutzern ausgestreckt.
Unter dem Vorwand Urheberechtsverletzungen nachgehen zu können ignorieren sie dabei einige grundlegende Sachverhalte:
-Für Ermittlungen haben wir die Polizei
-Für Anklagen haben wir die Gerichte bzw. Staatsanwaltschaft
Es ist schlichtweg nicht die Aufgabe der Verlage sich darum zu kümmern. Schon gar nicht haben sie oder sonst eine private Person oder Gesellschaft Anrecht auf persönliche Daten. Und das ist gut so.
Denn man muss sich vor Augen halten, was hier gefordert wird. Oberflächlich klingt es ja ganz logisch: Die Verlage entdecken eine Urherberrechtsverletzung, z.B. in einer Tauschbörse, merken sich die IP und holen sich beim Provider den Namen gegen den sie Anzeige erstatten können.
Doch sehen wir uns mal an, was der Provider bekommt: Eine Aufforderung, persönliche Kundendaten an eine beliebige private Firma herauszugeben. Das maximale was auf dem Fax steht ist vielleicht eine beliebig formatierte Zeile aus einem Log. Und beliebig ist hier wirklich wörtlich zu sehen, weder gibt es eine Norm wie eine Logzeile auszusehen hat, noch eine möglichkeit festzustellen, ob die so wirklich stimmt. Ich könnte mir eine beliebige Zeile ausdenken, der Provider kann sie nicht prüfen.
Es reicht die Behauptung einer Straftat und schon landen private Daten bei einer belibigen Firma. Ob das nun stimmt oder nicht, die Firma hat die Daten. Und man könnte durchaus auf die Idee kommen, eher ein paar Daten mehr anzufordern…
Es ist völlig egal, ob es Verlage, Musikfirmen oder der Osterhase ist: Persönliche Daten gehören nicht an fremde Firmen herausgegeben. Weder bei einem kopierten Buch, noch bei einer Bombenbauanleitung. Das ist Sache der Ermittlungsbehörden, dafür sind sie da.
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