Organe, Blut und Frauenmilch sind Steuerfrei
Ein interessantes Detail hat @frankfeil im Umsatzssteuergesetz gefunden:
Frauenmilch?!?! WTF! Wurde mal damit gehandelt?§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
[…]
17. a) die Lieferungen von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch
Kommentare
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Hauke am :
Es ist wahrscheinlich Flüssigklebstoff, auch bekannt als Liebfrauenmilch, gemeint…
Und ernsthaft: Wurde? Wird! (Wobei das vermutlich ähnlich sinnvoll ist wie der Kauf von stillem Mineralwasser in Flaschen, der Nutzen ist wohl hauptsächlich esoterischer Natur.)
DasNordlicht am :
Wo meinst du kommt der Begriff “Ammenmärchen” her?
Nein ernsthaft es wird damit gehandelt.
Sam am :
Frauenmilch finde ich als Handelsware harmloser als Blut oder Organe…
Sperma wird ja auch gehandelt.
Spannend fänd ich eher, warum die Steuerfrei sind.
Michael B. am :
Weichteile und Flüssigkeiten zur Lebenserhaltung sind also steuerfrei.
Sperma ist eher ein Luxusgut. Das wird besteuert.
Das hat Sinn, oder?