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Vorsorge-Gesundheitskurse und Krankenkassen

Mein Berater bei der Krankenkasse meinte zwar dass das bekannt sei, aber da ich mindestens eine Person ausser mir kenne die es auch nicht wusste schreib’ ich hier einfach mal dass die Krankenkassen Vorsorgekurse ganz oder teilweise übernehmen. So abstrakt wusste ich das, aber was das praktisch bedeutet war mir nicht wirklich bewusst.

Praktisch bedeutet dass zum Beispiel dass das Injoy in dem ich mich regelmässig rumtreibe Kurse für Ernährung, Rücken und Herz-Kreislauf anbietet die von den Krankenkassen übernommen oder bezuschusst werden. Also nicht nur Angebote direkt von der Krankenkasse sondern auch “freie” die bestimmte Qualitätskriterien an Kurs und Dozent erfüllen.

Grundlage ist das Sozialgesetzbuch: In §20(1) des 5. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) heisst es u.a.

Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen.

Das betrifft fast alles, also nicht nur Sport (Bewegung) sondern auch Ernährung oder Stressbewältigung/Entspannung oder Suchtentwöhnung (Nichtrauchen).
Und da gibt es mehr als man glaubt. Achte mal drauf und frag’ Deine Krankenkasse ob ein interessanter Kurs übernommen wird oder frag dort direkt nach Kursen in der Nähe.
Was und wie übernommen wird hängt von der Krankenkasse ab, das handhabt jede etwas anders ⇒ nachfragen! Klar ist aber dass man eine Bestätigung braucht dass wirklich an dem Kurs teilgenommen (und sich nicht nur angemeldet) hat.

Also, warte nicht ab bis der Arzt Dir etwas gegen dir Rückenschmerzen verschreiben oder einen OP-Termin machen muss oder tu’ was gegen den Stress. Oder wenn Du mit dem Rauechn aufhören oder abnehmen willst: guck nach was es an Kursen gibt und lass Dir helfen, die Krankenkasse unterstützt das.

GEMA-freie Notenblätter von gemeinfreien Weihnachtsliedern

Lieder wie Stille Nacht kennt wohl jeder. Uraltes Kulturgut. Gemeinfrei aber nicht wirklich Frei.

Es klingt pervers: aber wenn ein Kindergarten Stille Nacht singen will hält die GEMA die Hand auf. Und zwar für die Notenblätter. Und die braucht man wenn man die Lieder singen oder/und spielen will. Klingt wie ein schlechter Scherz, wie ein Worts-Case Szenario. In der Realität ist die Hand der GEMA aber größer als man es sich vorstellen kann wenn man nicht in der Thematik steckt.

Die Musikpiraten hatten vor zwei Wochen dazu aufgerufen Notenblätter einzureichen die entweder selbst auch gemeinfrei oder unter Creative Commons-Lizenz (CC-BY bzw. CC-BY-SA) stehen damit man die zum singen nötigen Notenblätter auch kopieren und verteilen kann ohne für die GEMA angreifbar zu sein.

Gestern wurde nun die Sammlung veröffentlicht:
Statt dem angepeilten guten Dutzend Lieder sind es 26 geworden deren Notenblätter in den Formaten PDF, OpenOffice, LilyPond und PNG heruntergeladen werden können:

  • Adeste fidelis – Herbei o ihr Gläubigen
  • Alle Jahre wieder
  • Am Weihnachtsbaume die Lichter brennen
  • Der Heiland ist geboren
  • Es ist ein Ros entsprungen
  • Es ist ein Ros entsprungen (einstimmig)
  • Es kommt ein Schiff geladen
  • Es wird schon glei dumpa
  • Fröhliche Weihnacht überall
  • Ihr Kinderlein kommet
  • Jingle Bells
  • Joseph, lieber Joseph mein
  • Kling, Glöckchen, klingelingeling
  • Lasst uns froh und munter sein
  • Leise rieselt der Schnee
  • Macht hoch die Tür
  • Morgen kommt der Weihnachtsmann
  • Oh du fröhliche
  • Oh Tannenbaum
  • Schneeflöckchen
  • Stille Nacht, heilige Nacht
  • Still, still, still
  • Süßer die Glocken nie klingen
  • Tochter Zion, freue dich
  • Vom Himmel hoch, da komm ich her
  • We Wish You A Merry Christmas

Ich werd’ sie zwar sicherlich nicht selbst singen (wofür Du dankbar sein solltest!), aber die Nachricht gehört verbreitet, denn der Problematik ist sich sicher nicht jeder bewusst. Frag mal im nächsten Kindergarten…