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Geflügelpest: Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg sind Beobachtungsgebiet

Die Gastkatze möchte rausDa hatte ich mich zu früh gefreut:

Statt daß die Einstufung als Beobachtungsgebiet für uns am Samstag endet wurde gestern Nachmittag komplett die Stadt Flensburg und der gesamte Kreis Schleswig-Flensburg zum Beobachtungsgebiet erklärt. Bis auf weiteres, ohne Enddatum.

Aus der amtlichen Bekanntmachung:

Hiermit wird bis auf weiteres nachfolgendes angeordnet:
  1. Gehaltene Vögel dürfen aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 60 GeflPestSchV sind schriftlich bzw. per Email an vetamt@schleswig-flensburg.de zu stellen.
  2. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
  3. Hunde und Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet nur frei umherlaufen, wenn dafür Sorge getragen wird, dass kein Kontakt mit verendeten Wildvögeln erfolgt.