Geflügelpest: Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg sind Beobachtungsgebiet
Da hatte ich mich zu früh gefreut:
Statt daß die Einstufung als Beobachtungsgebiet für uns am Samstag endet wurde gestern Nachmittag komplett die Stadt Flensburg und der gesamte Kreis Schleswig-Flensburg zum Beobachtungsgebiet erklärt. Bis auf weiteres, ohne Enddatum.
Aus der amtlichen Bekanntmachung:
Hiermit wird bis auf weiteres nachfolgendes angeordnet:
- Gehaltene Vögel dürfen aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 60 GeflPestSchV sind schriftlich bzw. per Email an vetamt@schleswig-flensburg.de zu stellen.
- Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
- Hunde und Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet nur frei umherlaufen, wenn dafür Sorge getragen wird, dass kein Kontakt mit verendeten Wildvögeln erfolgt.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt