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Geflügelpest und amtliche Bekanntmachungen

Früher™ war alles einfacher. Zumindest amtliche Bekanntmachungen. Am Rathaus oder ähnlichen Plätzen hing (hängt) ein Schaukasten, in dem amtliches Bekanntmachungen ausgehängt werden. Da guckt man nach, ob es etwas wichtiges gibt.

Und heute? Der Kasten ist noch da, aber kaum jemand unter 60 schaut da noch rein. Für die junge Generation gibt es die amtlichen bekanntmachungen auch auf Webseiten, wie hier für den Kreis Schleswig-Flensburg. Gefühlt schauen dort genauso viele Leute nach, wie in den Glaskasten.

Momentan gibt es immer mehr Fälle von Geflügel, die an der Geflügelpest H5N8 sterben. Immer wenn so ein Tier gefunden wird, werden um den Fundort ein Sperrbezirk und um diesen herum Beobachtungsgebiete festgelegt. War es kein Wildtier, sondern ein Nutztier eine Geflügelhof o.ä. werden tausende Tiere getötet.
Davon erfahren wir momentan reichlich aus der Presse und sozialen Medien. Wer Geflügel hat wird sich sicher auch näher informieren. Und der Rest? Liest vermutlich selten die amtliche Bekanntmachung in ihrem Behördendeutsch. Obwohl potenziell jeder betroffen ist.
Denn in den Bekanntmachungen gibt es einen deutlichen Hinweis:

Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen!

Denn Hunde und Katzen erkranken nicht selbst, könn(t)en den Erreger aber dennoch verbreiten und weiteres Geflügel infizieren.

In den amtlichen Bekanntmachungen steht es drin, in der mich betreffenden auf Seite 2 und wie oben Fett und unterstrichen. Nur: welcher Hunde- oder Katzenbesitzer liest das? Mit Glück erfährt man es vom Nachbarn oder liest es mitsamt einer endlosen Diskussion bei Facebook.
Hoffentlich dann auch mit dem Hinweis, der sich auch in der Bekanntmachung findet:

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung stellen gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 a des TierGesG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000,00 € geahndet werden kann. Auf die Strafbarkeit einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verschleppung einer Tierseuche wird hingewiesen.

Ich vermute ganz stark, daß die meisten Hunde- und Katzenbesitzer sich nicht einmal dessen bewusst sind, daß sie von der Geflügelpest betroffen sind. Hunde werden meist nur gezielt “frei gelassen”, da kann man es kontrollieren. Aber eine Katze muss man einsperren und spätestens wenn sie etwas außerhalb des Beobachtungsbezirks lebt sehe ich keine Chance. Denn die wird sich wenig dafür interessieren, daß ihr halbes Revier zum Beobachtungsbezirk erklärt wurde und die Dosenöffner kennen ihr Revier eh nicht genau.

Mir fällt aber auch nichts wirklich gutes ein, wie man diese Bekanntmachungen heutzutage wirklich bekannt macht. Der Glaskasten ist Vergangenheit, Zeitungen erreichen auch nur einen immer kleiner werdenden Kreis.
Am ehesten noch Push-Benachrichtigungen aufs Smartphone (die Zeitung dürfte die Verweigerer erreichen) bzw. allgemein Mobiltelefon als orstbasierter Cell-Broadcast. Technisch sollten praktisch alle Geräte dazu in der Lage sein, die auch in den USA verkauft werden, denn dort sind die Wireless Emergency Alerts seit Jahren vorgeschrieben. Ich bin der Meinung, das wäre auch hierzulande sinnvoll.
Hast Du noch eine andere Idee?

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