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Google Apps für die eigene Domain nutzen

Motivation


Seit einiger Zeit spielte ich mit dem Gedanken, die Google Apps für meine eigene Domain zu nutzen. Die Suite beinhalten alles was es so an Google Diensten gibt (Mail, Calender, Chat, Kontakte, Docs, Sites) und neuerdings auch die weiteren Google Dienste von Youtube über Blogger zu Panoramio und alles was es da noch so gibt. Auch hier hat Google einen Lab Bereich in dem neue Anwendungen getestet werden. Alles was Google so bietet lässt sich mit dem eigenen Domainnamen nutzen, teilweise auch mit einem eigenen Logo versehen. Wem das nicht reicht kann sich im Google Apps Marketplace weitere Webanwendungen hinzufügen (kaufen). Die richten sich aber meist wirklich an Firmen. Für die Privatnutzung betrifft das primär den Benutzernamen mit dem man sich anmeldet, damit aber auch z.B. die E-Mail Adresse und Chat (Jabber) Name.

Aus dem ganzen Portfolio kam es mir primär auf den Chat, also Google-Talk und damit Jabber an.
Jabber ist ein Chatprotokoll (XMPP) wie z.B. ICQ, hat aber einige Vorteile:

  • Es ist ein freies Protokoll, jeder kann es ohne Lizenzkosten nutzen
  • Jeder kann einen eigenen Jabber Server betreiben, die Server können sich miteinander austauschen. Es ist egal auf welchem Server die Kontakte ihren Account haben.
  • Man kann von mehreren Stellen gleichzeitig (z.B. PC und Handy) angemeldet sein.

Auch Google Talk benutzt das XMPP Protokoll und somit ein normaler Jabber Server. Man kann mit jedem beliebigen Jabber Account mit Google Talk Kontakten chatten.

Mein Hauptanliegen war wie gesagt der Jabber Server um mit wenig Aufwand einen zuverlässigen Jabber-Account mit meiner eigenen Domain zu haben.

Google Apps für die eigene Domain einrichten


Google möchte die komplette Suite an Firmen verkaufen, für meinen (wohl die meisten privaten) Zwecke reicht aber das kostenlose Standardangebot.
Google Apps Dashboard
Google Apps Dashboard

Dazu ruft man google.com/a/ auf und klickt Rechts bei “Andere Produktversionen” auf Google Apps. Man landet bei einer Tabelle die den Unterschied zur Business Version zeigt und natürlich zum Kauf dieser motivieren soll. Wollen wir aber nicht, wir klicken auf “Erste Schritte“ und melden unsere Domain an.
Der Rest ist relativ selbsterklärend, man sollte aber schon lesen was da steht, das ist keine Windowsinstallation bei der man nur stur auf “Weiter” klickt wink

Der wichtigste Punkt ist die Prüfung der Domain. Man muss authentifizieren dass man wirklich der Domaininhaber ist. Dazu kann man entweder eine Datei mit einem bestimmten Inhalt auf seine Webseite laden oder eine Subdomain einrichten. Die Prüfung der Datei soll bis zu 48 Stunden dauern, als das nach 24 Stunden noch nicht geschehen war habe ich die DNS Methode probiert. Das funktioniert sofort sobald die Subdomain im DNS erreichbar ist. Da man für eine sinnvolle Nutzung von Mail und Talk eh DNS Anpassungen vornehmen muss würde ich diese Methode empfehlen.

Im Großen und Ganzen war es das auch schon.
Man kann bis zu 50 Nutzer einrichten, hat Gruppen (Mailinglisten) zur Verfügung, kann bestimmen welche Anwendungen zur Verfügung stehen usw.. Die Einstellmöglichkeiten sind am Firmeneinsatz orientiert, schaden aber auch für Privatpersonen nicht. Im Zweifelsfall muss man sie ja nicht benutzen… wink

Es fehlen nur noch die erwähnten DNS Anpassungen. Um Google Mail für seine Domain nutzen zu können ändert man einfach die MX-Einträge auf die Google Server, das ist trivial. Um Google Talk (Jabber) mit der eigenen Domain nutzen zu können setzt man einige SRV-Einträge im DNS für _xmpp-server._tcp.domainname.tld. und _jabber._tcp.domainname.tld..
Ich habe die kurze Version des Domainnamens standardleitweg.de, stdlw.de benutzt. Die hier genutzte Hauptdomain will ich weiterhin unabhängig lassen. Schon allein um nicht von einem Anbieter abhängig zu sein.
Und da das nun auch ein normaler Google Account ist integriert er sich auch fast perfekt in mein Android Telefon. Fast, denn Android selbst kann seit Version mehrere google Konten verwalten, auch die Anwendung für Google Mail kann mit mehreren Konten umgehen, aber ausgerechnet Google Talk nicht, das nimmt immer den ersten eingerichteten Google Account normal

Tipp: Profildaten von Facebook herunterladen

Tipp für alle Facebook-Nutzer: Kirsten beschreibt wie man seine Profildaten bei Facebook herunterladen kann.

Die Vorgehensweise in Stichpunkten:

  1. Sprache auf Englisch umstellen
  2. ‘Settings’ Reiter aufrufen
  3. bei ‘Download your information’ auf “learn more” klicken.
Bei Kirsten gibt’s das Ganze auch mit Bildern…

Nun muss man nur noch auf “Download” klicken und bekommt eine E-Mail wenn die Daten zusammengestellt sind:
Facebook Screenshot

Nicht wundern, das dauert ‘ne Weile.

Gedanken zum Umzug-kein-DSL Urteil

Der Bundesgerichtshof hat vorige Woche entschieden dass der Kunde bei einem Umzug auch dann kein Sonerkündigungsrecht ausserordentliches Kündigungsrecht hat wenn der Anbieter am neuen Wohnort kein DSL Anbieten kann (Tagesschau, Heise).

Meine erste Reaktion war Unglauben bzw. “das muss ein spezieller Fall gewesen sein”. Nach dem Lesen des Artikels und der dort zusammengefassten Begründung wich das Verständnis. “Pacta sunt servanda” (Verträge sind einzuhalten) war mit das Erste was ich in meinen Rechtsvorlesungen die Bestandteil des Studium waren gelernt habe. Und in der Tat ist es so dass sich so ein Anschluss durch den harten Preiskampf und die Hardware-Geschenke für den Anbieter erst im zweiten Jahr oder später rechnet. Auch kann der Anbieter nichts dafür wenn der Kunde umzieht.
Hat man einen Vertrag mit 2 Jahren Mindestlaufzeit abgeschlossen ist man auch mindestens diese 2 Jahre daran gebunden das sollte grundsätzlich jedem klar sein.

Nun ziehen aber auch viele Kunden nicht freiwillig um. Die erste Frage beim Arbeitsamt ist die Frage nach der Umzugsbereitschaft. Und “Pacta sunt servanda” gilt für beide Seiten. Zwar ist der Anschluss für eine konkrete Adresse bestellt, die Anbieter werben in der Regel aber mit bundesweiter Verfügbarkeit. Einschränkungen stehen im Kleingedruckten, es wird einem als Kunden nicht gerade leicht gemacht alle Bedingungen zu erfassen. Natürlich kann man auf die AGB und Leistungsbeschreibung verweisen, allerdings werden auch faktische Werbeaussagen Vertragsbestandteil. AGB müssen nicht für jede Werbeaktion umgeschrieben werden.

Hinzu kommt, dass 2 Jahre Vertragslaufzeit die übliche Länge sind. Die, die mit kurzer Laufzeit werben, werben gleichzeitig aber mit Preisen die nur bei 2 Jahren Laufzeit gelten. Und viele Anbieter haben gar keine Tarife mit kürzerer Laufzeit im Angebot. 2 Jahre Mindestlaufzeit sind heute Standard, kürzere Laufzeiten die Ausnahme. Sie als Massstab zu nehmen ist Weltfremd.
Zumindest muss man es berücksichtigen wenn man andererseits auch berücksichtigt dass die Kostenstruktur den Anschluss für den Anbieter erst im zweiten Jahr wirtschaftlich macht.

Ich kann das Urteil einerseits nachvollziehen, andererseits bleibt das Gefühl dass hier der schwächere Partner über Gebühr benachteiligt wird. Muss ich umziehen darf das nur noch an eine Adresse sein an der mein jetziger Telefonanbieter auch liefern kann — oder ich zahle doppelt.

Ich habe aber die Hoffnung, dass wir jetzt aus der reinen Preisspirale herauskommen.
Denn der Wettbewerb geht nur über den Preis und das ist nicht Gesund. Die Leute wechseln den Anbieter wenn ein anderer auch nur einen Cent billiger ist. Hardware wie WLAN-Router werden erwartet. Das haben sich die Anbieter allerdings auch selbst eingebrockt indem sie fast nur mit dem Preis und der Hardware werben. Und Internet Geschwindigkeitsangaben “bis zu” die schon technisch oft nicht maximal geliefert werden können und auch dann nur die Geschwindigkeit bis zum ersten Knotenpunkt des Anbieters beschreibt, nicht aber zu dem Server der meine Inhalte gerade anbietet. Das ist ein etwas abstraktes Thema, deswegen will ich es hier nicht weiter ausführen, aber es ist ein Fehler der Anbieter es als einziges technisches Anschlussmerkmal auf eine Zahl zu reduzieren.

Ich hoffe dass die Anbieter nun alle auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten anbieten werden, denn ansonsten kann er sich eigentlich auch nicht auf das Urteil berufen — ich habe allerdings der Begründung im Detail selbst nicht gelesen. Andersrum, dass die Menschen auch die Laufzeit zu einem Kriterium machen und so lange Verträge nicht mehr abschliessen, zumindest wenn sie zur Miete wohnen und nicht im eigenen Haus.
Und die Anbieter müssen transparenter werden. Kürzere Laufzeiten sind zwangsläufig teurer. Es darf dann nicht sein dass andererseits mit kurzen Laufzeiten geworben wird, andererseits aber mit Preisen die nur bei 2 Jahren Laufzeit gelten.