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Gedanken zum Umzug-kein-DSL Urteil

Der Bundesgerichtshof hat vorige Woche entschieden dass der Kunde bei einem Umzug auch dann kein Sonerkündigungsrecht ausserordentliches Kündigungsrecht hat wenn der Anbieter am neuen Wohnort kein DSL Anbieten kann (Tagesschau, Heise).

Meine erste Reaktion war Unglauben bzw. “das muss ein spezieller Fall gewesen sein”. Nach dem Lesen des Artikels und der dort zusammengefassten Begründung wich das Verständnis. “Pacta sunt servanda” (Verträge sind einzuhalten) war mit das Erste was ich in meinen Rechtsvorlesungen die Bestandteil des Studium waren gelernt habe. Und in der Tat ist es so dass sich so ein Anschluss durch den harten Preiskampf und die Hardware-Geschenke für den Anbieter erst im zweiten Jahr oder später rechnet. Auch kann der Anbieter nichts dafür wenn der Kunde umzieht.
Hat man einen Vertrag mit 2 Jahren Mindestlaufzeit abgeschlossen ist man auch mindestens diese 2 Jahre daran gebunden das sollte grundsätzlich jedem klar sein.

Nun ziehen aber auch viele Kunden nicht freiwillig um. Die erste Frage beim Arbeitsamt ist die Frage nach der Umzugsbereitschaft. Und “Pacta sunt servanda” gilt für beide Seiten. Zwar ist der Anschluss für eine konkrete Adresse bestellt, die Anbieter werben in der Regel aber mit bundesweiter Verfügbarkeit. Einschränkungen stehen im Kleingedruckten, es wird einem als Kunden nicht gerade leicht gemacht alle Bedingungen zu erfassen. Natürlich kann man auf die AGB und Leistungsbeschreibung verweisen, allerdings werden auch faktische Werbeaussagen Vertragsbestandteil. AGB müssen nicht für jede Werbeaktion umgeschrieben werden.

Hinzu kommt, dass 2 Jahre Vertragslaufzeit die übliche Länge sind. Die, die mit kurzer Laufzeit werben, werben gleichzeitig aber mit Preisen die nur bei 2 Jahren Laufzeit gelten. Und viele Anbieter haben gar keine Tarife mit kürzerer Laufzeit im Angebot. 2 Jahre Mindestlaufzeit sind heute Standard, kürzere Laufzeiten die Ausnahme. Sie als Massstab zu nehmen ist Weltfremd.
Zumindest muss man es berücksichtigen wenn man andererseits auch berücksichtigt dass die Kostenstruktur den Anschluss für den Anbieter erst im zweiten Jahr wirtschaftlich macht.

Ich kann das Urteil einerseits nachvollziehen, andererseits bleibt das Gefühl dass hier der schwächere Partner über Gebühr benachteiligt wird. Muss ich umziehen darf das nur noch an eine Adresse sein an der mein jetziger Telefonanbieter auch liefern kann — oder ich zahle doppelt.

Ich habe aber die Hoffnung, dass wir jetzt aus der reinen Preisspirale herauskommen.
Denn der Wettbewerb geht nur über den Preis und das ist nicht Gesund. Die Leute wechseln den Anbieter wenn ein anderer auch nur einen Cent billiger ist. Hardware wie WLAN-Router werden erwartet. Das haben sich die Anbieter allerdings auch selbst eingebrockt indem sie fast nur mit dem Preis und der Hardware werben. Und Internet Geschwindigkeitsangaben “bis zu” die schon technisch oft nicht maximal geliefert werden können und auch dann nur die Geschwindigkeit bis zum ersten Knotenpunkt des Anbieters beschreibt, nicht aber zu dem Server der meine Inhalte gerade anbietet. Das ist ein etwas abstraktes Thema, deswegen will ich es hier nicht weiter ausführen, aber es ist ein Fehler der Anbieter es als einziges technisches Anschlussmerkmal auf eine Zahl zu reduzieren.

Ich hoffe dass die Anbieter nun alle auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten anbieten werden, denn ansonsten kann er sich eigentlich auch nicht auf das Urteil berufen — ich habe allerdings der Begründung im Detail selbst nicht gelesen. Andersrum, dass die Menschen auch die Laufzeit zu einem Kriterium machen und so lange Verträge nicht mehr abschliessen, zumindest wenn sie zur Miete wohnen und nicht im eigenen Haus.
Und die Anbieter müssen transparenter werden. Kürzere Laufzeiten sind zwangsläufig teurer. Es darf dann nicht sein dass andererseits mit kurzen Laufzeiten geworben wird, andererseits aber mit Preisen die nur bei 2 Jahren Laufzeit gelten.

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